Hier finden Sie aktuelle Informationen zur 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten aller 7. Klassen und der Klasse 8c im Schuljahr.
Kontakt per E-Mail:
dsdz@peter-henlein-rs.org
Antragsstellung/Einreichung der Belege:
http://www.dsdz.bayern.de
Hilfe zur Antragsstellung:
http://www.km.bayern.de/dsdz/antrag
Informationen zu DSDZ:
http://www.km.bayern.de/dsdz
Gesetzesgrundlage:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14543/true
FAQ
= Mobile-Device-Management-System (MDM): Zentrale Verwaltung um Software, Einstellungen und Richtlinien an die Geräte zentral zu verteilen.
Das MDM arbeitet zeitbasiert.
Allerdings bedeutet dies, dass es z.B. bei einer Krankheit des Kindes ab 7:30 Uhr bis nach Unterrichtsschluss auf den „Schulmodus“ umschaltet. Wenn eine freie Nutzung in einem solchen Fall notwendig ist, wenden Sie sich bitte an die dsdz@peter-henlein-rs.org.
Ab sofort können Sie den Förderantrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen.
Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Online-Formulars inkl. Videoanleitung finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die in Papierform beim Landesamt für Schule eingehen, nicht bearbeitet werden können.
Um Anspruch auf bis zu 350 € Förderung zu erhalten, müssen das Gerät und die Komponenten folgende verbindliche Mindestanforderung erfüllen:
- iPad ab Generation 9 mit mindestens 64 GB Speicher mit MDM
- Displaygröße mindestens 10″
- Eingabestift
Optional (und damit nicht förderfähig):
- Geräteversicherung
- Tastatur
- Schutzfolie
- Schutzhülle
- Kopfhörer
Kosten für kostenpflichtige Apps werden in der Regel von der Schule über Fördergelder getragen. Gleiches gilt für die Lizenzen für die digitalen Schulbücher.
Für das MDM wird jedes Jahr ein Betrag von ca. 26€ fällig.
Nein, Sie können das Gerät und das Zubehör beim Händler Ihrer Wahl kaufen. Es entstehen dann aber weitere Kosten für die Einbindung des Geräts in die zentrale Verwaltung bei ACS zzgl. Versand.
Für die digitalen Schulbücher verwenden wir den Zugang zum „Bildungslogin“. Zudem arbeiten wir mit der ByCS und den Schülerlizenzen zu Microsoft Office der Stadt Nürnberg. Beides ist kostenlos für unsere Schüler.
Ja, dies ist jederzeit möglich.
Nein. Das MDM verwaltet die iPads nur über die Seriennummer. Ihre persönliche Apple-ID bleibt zu jeder Zeit privat und wird nicht an ACS oder die Schule übermittelt.
Nein. Die zentrale Verwaltung arbeitet zeitbasierend, d.h. während Schultagen von 8 bis 13 Uhr, ggf. auch im Nachmittagsunterricht.
Außerhalb der Unterrichtszeit sowie am Wochenende/in denFerien etc. unterliegt das iPad keinen Restriktionen.
Allerdings können Sie per Jamf-Parent eigene Restriktionen für die Freizeit definieren (z.B. kein Youtube ab 20 Uhr).
Die Registrierung bei Apple erfolgt auf die Eltern. Das Gerät gehört Ihnen und Sie sind auch Rechnungsempfänger. Sie können eine private Apple ID installieren und nach Unterrichtsschluss ohne Restriktionen verwenden.
Die ACS-Group richtet auf Ihrem Gerät ein lediglich Verwaltungsprofil ein. Es wird von ACS keine Software aufgespielt, sondern das iPAd wird lediglich einem Profil mit Einstellungen zugeordnet. Dieses Profil und damit die Einstellungen „holt“ sich das Gerät dann vom MDM ab. Das Profil ist in den Systemeinstellungen des iPads auch jederzeit einsehbar. Weder die ACS-Group, noch die Schule kann sehen, was auf dem Gerät gemacht wird.
Die Apple-ID ist keine zwingende Voraussetzung für die (schulische) Nutzung des iPads (das MDM arbeitet gerätebasierend). Daher muss keine angegeben werden. Bei Installation von Apps zur privaten Nutzung kann natürlich eine bestehende oder eine neue, die nach Belieben auch in die Apple-Familienfreigabe eingebunden werden kann, benutzt werden. Zusätzlich erhalten Sie über Jamf parent die Möglichkeit, weitergehende Restriktionen einzustellen (falls gewünscht).
Die Systemupdates sowie die Updates für zentral installierte Apps (für den Schulgebrauch) werden vom Schülergerät automatisch angefordert.
Für die Updates von Apps, die Sie ggf. privat installiert haben, sind Sie jedoch selbst verantwortlich.
Vertragspartner für das MDM (= iPadmanager) ist ACS. Die Server der ACS-Group stehen ausschließlich in Deutschland.
Die Eltern gehen hier kein Abo ein. Es muss jedes Jahr eine neue Bestellung über eine Lizenz seitens der Eltern getätigt werden.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ das Ziel, dass ganze Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Ob die Erziehungsberechtigten davon Gebrauch machen, steht ihnen frei.
Nehmen Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.
Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen oder der Rückgriff auf den Leihgeräte-Pool der Schule.
Wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule nach Erhalt der Förderung verlässt, darf sie bzw. er das Gerät behalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler müssen die Förderung nicht zurückbezahlen. Wenn zum Zeitpunkt des Verlassens der Schule bzw. einer 1:1-Ausstattungsklasse bereits ein Gerät beschafft wurde, ist darauf zu achten, dass der Förderantrag bis spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde, einzureichen ist.
Jeder Antrag wird einzeln durch die Schule bearbeitet und ist somit von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Schule abhängig. Erst wenn der Antrag vollständig geprüft worden ist, kann die Fördersumme durch das Landesamt für Schule ausbezahlt werden.
Grundsätzlich sollten zur Abwicklung der Förderung Antragssteller und Rechnungsempfänger identisch sein. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger (die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte) das Gerät kaufen und die Rechnung auf deren Namen ausgestellt wird.